Unsere Reisebedingungen

Unser Kleingedrucktes...

Ski- und Snowboardfreunde Lauda e.V.
Reisebedingungen:
1. Anmeldung
Die Anmeldung muss schriftlich auf dem dafür vorgesehenen Anmelde- bzw. Online-Formular erfolgen. Gleichzeitig ist unter Angabe der Fahrten-Nummer eine Anzahlung von 30 Euro pro Teilnehmer auf das Vereinskonto DE64673525650004097002, jeweils bei der Sparkasse Tauberfranken, zu leisten. Telefonische Reservierungen sind nicht möglich. Der Unterzeichnende steht für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Teilnehmer in vollem Umfang ein. Durch die Anmeldung werden die Reisebedingungen als allein verbindlich anerkannt. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Erst mit der schriftlichen Anmeldung und dem Eingang der Anzahlung kommt ein Reisevertrag zwischen den Teilnehmern und den SKI- UND SNOWBOARDFREUNDEN Lauda zustande.
2. Bezahlung
Der Restteilnehmerbetrag ist bis vier Wochen vor Reiseantritt zu begleichen. Erfolgt die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen vor ausgeschriebenem Reisebeginn, so wird sofort der Gesamtbetrag fällig. Der angegebene Preis gilt pro Person und ist in Euro (€) angegeben.
3. Bestätigung
Bei Überbuchung einer Fahrt meldet sich der Veranstalter beim Teilnehmer und weist ihn auf diesen Umstand hin. Erfolgt keine Nachricht des Veranstalters, so ist die Teilnahme automatisch bestätigt. Ca. eine Woche vor Reiseantritt erhält der Teilnehmer einen Sicherungsschein im Rahmen einer Insolvenzversicherung.
4. Unsere Leistungen
a.) Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung in unserem aktuellen Programmheft.
b.) Nebenabreden, besondere Vereinbarungen, Zusatzwünsche müssen schriftlich in die Anmeldung aufgenommen werden und bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Anspruch auf Skikurs oder Skiguiding besteht nur bei den dafür ausgeschriebenen Fahrten.
5. Rücktritt des Teilnehmers und Ersatzreisende
a.) Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, folgende Entschädigungen zu zahlen: Erfolgt der Rücktritt
bis 30 Tage vor Reisebeginn: 10 % des Gesamtreisepreises,
vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 15 % des Gesamtreisepreises,
vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 25 % des Gesamtreisepreises,
vom 14 bis 7. Tag vor Reisebeginn 40 % des Gesamtreisepreises,
ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 70% des Gesamtreisepreises.
b.) Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Dem Teilnehmer wird der schriftliche Rück-tritt empfohlen. Der Reisende kann sich bis zu Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen. Die durch den Umbuchungsaufwand entstehenden Mehrkosten, mindestens jedoch € 20- pauschal und ohne jeden weiteren Nachweis, hat der Reisende zu tragen.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reiserücktrittsversicherung mit Corona-Schutz.


6. Rücktritt und Kündigung durch die SKI- UND SNOWBOARDFREUNDE
Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Reisebeginn den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise trotz Abmahnung stört oder durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält. In diesem Fall behält der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis.
b.) ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Ge-walt oder Streik erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. In diesem Fall werden alle eingezahlten Beträge rücker-stattet, jedoch können die SKI- UND SNOWBOARDFREUNDE für die bereits erbrachten oder die noch zu erbringenden Reiselei-stungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
7. Haftung
a.) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
aa) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, oder
bb) wenn der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Lei-stungsträgers verantwortlich ist.
b.) Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Vorschrift berufen.
c) Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen oder Mängel, soweit diese bei Leistungen auftreten, die als Fremdlei-stungen lediglich vermittelt werden und auch nicht bei Zusatzprogrammen, die sich erst im Verlauf der Reise ergeben.
Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für die Benutzung und die Beförderung mit den Liftanlagen. Wir beschaffen Euch ledig-lich die Skipässe und händigen diese, ohne jegliche Haftungsübernahme, aus. Für vor oder während der Reise auftretenden Schneemangel haftet der Veranstalter nicht!
8. Gewährleistung und Abhilfe
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Reisemängeln im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Unterlässt der Reisende schuldhaft die Mängelanzeige, so stehen ihm keine Ansprü-che auf Herabsetzung des Reisepreises zu.
9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
a) Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb einer Woche nach vertraglich vorge-sehener Beendigung der Reise geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Reisenden verjähren in sechs Monaten und die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise laut Vertrag enden sollte. Reklamationen sind unmittelbar, d.h. während des Auf-enthaltes der Gruppe anzuzeigen.
10. Pass-, Visa-, Zollbestimmungen
Der Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers.
11. Beförderung
Reisegepäck wird in normalem Umfang mitbefördert. Für Verlust oder Vertausch von Gepäckstücken trifft den Veranstalter keine Haftung.
12. Versicherung
Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reiserücktrittsversicherung mit Corona-Schutz. Der Veranstalter schließt pro Teil-nehmer eine Haftpflicht- und Kautionsversicherung gemäß § 651 k BGB ab.
13. Bildaufnahmen
Ich stimme zu, das Bildaufnahmen jeglicher Art im Internet bzw. Facebook auf den Seiten der Ski-und Snowboardfreunde veröffentlicht werden können.
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Reisebedingungen zur Folge. Das gleiche gilt für den Reisevertrag.
15. Veranstalter:

SKI- UND SNOWBOARDFREUNDE LAUDA e.V.
Brahmsstr. 29
97922 Lauda-Königshofen
1. Vorsitzender Dirk Amend-Bischof